Unter dem Oberbegriff „Produktverantwortung“ ist in Europa ein komplexes Regelwerk entstanden, das die individuellen oder kollektiven Pflichten der Hersteller und Inverkehrbringer zur Rücknahme und Verwertung von
umfasst.
In Deutschland sind diese Anforderungen im wesentlichen über abfallrechtliche Bestimmungen (z. B. die Verpackungsverordnung) umgesetzt worden, die eine Reihe von Grundsatzfragen betreffen, denen sich der USV in der aktuellen Diskussion stellt: