Unabhängige Sachverständige für Verpackungsentsorgung und Produktverantwortung e. V., USV e. V.

Auszug aus der Satzung des USV e. V. „Zweck des Vereins“

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sachverständigenwesens z.B. durch Berufsbildung sowie durch Zusammenschluß und öffentliche Aktivitäten die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere durch Vertiefung des  Umweltbewußtseins im Bereich des § 22 ff Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Der USV erhebt den Anspruch, als qualifizierte Arbeitsgemeinschaft mit engagierten Sachverständigen ein hohes Renommee zu erlangen. Die Aktivitäten des USV dienen der Einführung und Erhaltung eines allseits anerkannten Qualitätsstandards bei der Beratung, Prüfung und Überwachung von Systemen nach § 6 Verpackungsverordnung auch nach vergleichbaren Regelwerken z. B. des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes. Der USV beteiligt sich an der Fachdiskussion mit den beteiligten Kreisen (z. B. Verpflichtete, DIHK, Ministerien, Vollzugsbehörden, IHK`s, HWK`s, DAU, etc.). Ein Ziel besteht in der Gestaltung und Definition eines praxisgerechten Prüfrahmens, innerhalb dessen der einzelne Sachverständige nach eigenem Ermessen eine fachgerechte Begutachtung vornehmen kann.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Organisation und Durchführung von Treffen
  • Tagungen und Workshops sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Verpackungsentsorgung und Abfallwirtschaft
  • Mitwirkung in Gremien, Beratung öffentlich-rechtlicher Institutionen
  • Mitwirkung an Gesetzes- u. Verordnungsvorhaben,        
    Erarbeitung von Regeln
  • Vertretung der Belange und Interessen der Vereinsmitglieder, die auf­grund einer öffentlich-rechtlichen Prüfung, Bestellung, Akkreditierung oder anderweitig als Sachverständige tätig sind, insbesondere gegen­über den Akkreditierungsstellen, der Politik, anderen Verbänden, Inter­essengruppen und der Öffentlichkeit
  • Information der Mitglieder, insbesondere zu Rechts- und Normen­änderungen
  • Förderung einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit
  • der Verein kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Mitglied anderer Verbände werden (z. B. bvse)
  • Aufbau eines Schiedswesens

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51 der AO 1977 und
§ 10b EStG und ist im übrigen vom Finanzamt Hildesheim als gemeinnützig anerkannt.

Vollständige Satzung des Vereins (.pdf)