Zweck des Vereins ist die Förderung des Sachverständigenwesens z.B. durch Berufsbildung sowie durch Zusammenschluß und öffentliche Aktivitäten die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere durch Vertiefung des Umweltbewußtseins im Bereich des § 22 ff Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Der USV erhebt den Anspruch, als qualifizierte Arbeitsgemeinschaft mit engagierten Sachverständigen ein hohes Renommee zu erlangen. Die Aktivitäten des USV dienen der Einführung und Erhaltung eines allseits anerkannten Qualitätsstandards bei der Beratung, Prüfung und Überwachung von Systemen nach § 6 Verpackungsverordnung auch nach vergleichbaren Regelwerken z. B. des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes. Der USV beteiligt sich an der Fachdiskussion mit den beteiligten Kreisen (z. B. Verpflichtete, DIHK, Ministerien, Vollzugsbehörden, IHK`s, HWK`s, DAU, etc.). Ein Ziel besteht in der Gestaltung und Definition eines praxisgerechten Prüfrahmens, innerhalb dessen der einzelne Sachverständige nach eigenem Ermessen eine fachgerechte Begutachtung vornehmen kann.
Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ §§ 51 der AO 1977 und
§ 10b EStG und ist im übrigen vom Finanzamt Hildesheim als gemeinnützig anerkannt.